Teil 2 | Auftrag: Digitale Mündigkeit

by digit.social
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Teil 2 | Auftrag: Digitale Mündigkeit

Eine mögliche theoretische Grundlage

Aus der Sicht einer kritischen Sozialen Arbeit verlaufen im digitalen Wandel Dystopie und Utopie weitestgehend parallel zueinander. Es stellt sich also die Frage, wie sich die Soziale Arbeit als Disziplin und Profession im digitalen Wandel positioniert.

Um der Diskussion einen Startpunkt zu setzen, soll die Definition Sozialer Arbeit zur Rate gezogen werden, die 2016 vom DBSH (Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.) verabschiedet wurde:

Soziale Arbeit fördert als praxisorientierte Profession und wissenschaftliche Disziplin gesellschaftliche Veränderungen, soziale Entwicklungen und den sozialen Zusammenhalt sowie die Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen. Die Prinzipien sozialer Gerechtigkeit, die Menschenrechte, die gemeinsame Verantwortung und die Achtung der Vielfalt bilden die Grundlage der Sozialen Arbeit. Dabei stützt sie sich auf Theorien der Sozialen Arbeit, der Human- und Sozialwissenschaften und auf indigenes Wissen. Soziale Arbeit befähigt und ermutigt Menschen so, dass sie die Herausforderungen des Lebens bewältigen und das Wohlergehen verbessern, dabei bindet sie Strukturen ein. (DBSH e.V. und Fachbereichstag Soziale Arbeit 2016)

Aus dieser Definition ergeben sich drei Aspekte, die einen Bezug zwischen dem digitalen Wandel und Sozialer Arbeit herstellen lassen:

1. Soziale Arbeit fördert die Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen und sie befähigt diese so, dass sie die Herausforderungen des Lebens bewältigen und das Wohlergehen verbessern.

Der beschriebene Aufriss des Themenkomplexes einer digitalisierten Gesellschaft bedarf allein schon deshalb die Betrachtung durch Soziale Arbeit, da die Auswirkungen der Digitalisierung einer Autonomie und Selbstbestimmung des Menschen entgegenstehen könnten. Dabei sollte die Digitalisierung aber nicht im Sinne einer Technologiefeindlichkeit vollumfänglich abgelehnt, sondern durch das Abwägen von Chancen und Risiken auch ihr Nutzen für das Wohlergehen des Menschen betrachtet werden.

2. Die Menschenrechte bilden eine Grundlage der Sozialen Arbeit.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte behandelt durch Artikel 12 auch die Freiheitssphäre des Einzelnen: "Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden." Es gilt hier zu prüfen, ob und wenn ja, welche der skizzierten Phänomene der Digitalisierung das Recht auf Freiheitssphäre des Einzelnen tangieren. Hinzuziehen lässt sich hier ebenso das in Deutschland existierende Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

3. Sie stützt sich dabei auf Theorien der Sozialen Arbeit.

Als theoretischen Unterbau für diese Auseinandersetzung kann Silvia Staub-Bernasconis Theorie Sozialer Arbeit genutzt werden. Sie beschreibt den Gegenstand Sozialer Arbeit als "soziale Probleme im engeren und im weiten Sinne. (...) [Soziale Arbeit ist] sozial gebündelte, refexive wie tätige Antwort auf bestimmte Realitäten, die als sozial und kulturell problematisch bewertet werden." (Staub-Bernasconi, 1991 3, zit. n. Engelke 2003, 290). Dadurch macht sich Staub-Bernasconi für eine Ausweitung des Doppel- zu einem Tripelmandat hinsichtlich der Profession Sozialer Arbeit stark. Dieses speist sich neben einer wissenschaftlichen Fundierung auch aus einer "ethischen Basis" (Staub-Bernasconi 2008, 22) im Sinne eines definierten und verbindlichen Berufskodex, "der sich im Fall der Sozialen Arbeit [...] explizit auf die Menschenrechte als dessen Grundlage bezieht" (ebd.), bzw. auf "nationale und internationale Ethikkodices der Profession" (Staub-Bernasconi 2018a, 114).

Auftrag: Digitale Mündigkeit

Nehmen wir Staub-Bernasconi ernst, kommen wir um eine kritische Begleitung des digitalen Wandels mit der Brille der Sozialen Arbeit nicht herum. Wir müssen die Frage stellen, welche ethischen Grundprinzipien eine menschengerechte Gesellschaft dem digitalen Wandel zu Grunde legen muss. Das bedeutet sowohl eine Einmischung in den gesamtgesellschaftlichen Diskurs, als auch eine Anwendung digitaler Technologien "nach besten Wissen und Gewissen" im sozialarbeiterischen Alltag. Und es bedeutet, dass wir eine digitale Mündigkeit im Sinne des dritten Mandats als Auftrag ernst nehmen müssen: In Anlehnung an die Körber-Stiftung und das Projekt Chaos macht Schule könnte der Begriff Digitale Mündigkeit definiert werden als:

die Fähigkeit, selbstständig, selbstbestimmt und eigenverantwortlich Entscheidungen in der digitalen Welt treffen zu können

Dies bedarf einer Offenheit für Technik und bedeutet konkret, die digitale Welt verstehen, hinterfragen und gestalten zu können und beinhaltet damit eine technische, ethische und gestalterische Ebene.

Das Ziel sozialarbeiterischen Handelns sollte also sein, Menschen (auch uns selbst) dazu zu befähigen, sich souverän in der digitalen Welt bewegen zu können.

Weiter zu Teil 3: Einsatz digitaler Technologien "nach bestem Wissen und Gewissen"